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Einige grundsätzliche Überlegungen der Fraktion DIE LINKE zum Straßenbau in der Gemeinde Panketal

Seit 2005 verfügt unsere mehr als zwanzigtausend Einwohner zählende Gemeinde über ein von der Gemeindevertretung beschlossenes Straßenbauprogramm.
Es wird allgemein anerkannt, dass unsere Fraktion bei der Realisierung des anspruchsvollen Straßenbauprogramms einen konstruktiven Beitrag leistet. Dazu hatten wir uns auch mit dem Wahlprogramm 2014-2019 verpflichtet, zu dessen praktischer Umsetzung konkrete Initiativen entwickelt wurden. An einige sei hier nochmals erinnert:

  • Reduzierung der Erschließungsbeiträge für Anwohner beim Bau von Sammel- und Anliegerstraßen;
  • Bau von Geh- und Radwegen innerhalb des Gemeindegebietes und Weiterbau eines Radweges an der L200 von Gehrenberge nach Bernau;
  • Reduzierung des 20-Minuten-Taktes bei der S-Bahn zwischen Bernau und Buch.
  • Stärkung des Gemeinsinns und verantwortungsvolle Abwägung von Einzelinteressen bei kommunalen Entscheidungen in Verbindung mit einer besseren Information und Beteiligung der Bürger.

Deshalb möchten wir, auch aus aktuellem Anlass im Zusammenhang mit Debatten zu aktuellen Straßenbauvorhaben, die Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde mit einigen grundsätzlichen Überlegungen zum Straßenbau in Panketal vertraut machen.

Der von allen Einwohnern Panketals verursachte Straßenverkehr innerhalb der Gemeinde lässt sich nicht „wegdrücken“ Hierbei kann es nur darum gehen, die Auswirkungen und Belästigungen zu minimieren.
Jeder Einwohner ist Verkehrsteilnehmer!
Der Straßenverkehr findet statt durch Fußgänger, Radfahrer und den Fahrzeugverkehr (PKW, Busse, Versorgungs- und Entsorgungsfahrzeuge).

Zum Straßenausbaukonzept
Jeder, der es wissen will, weiß, dass nach etwa einjähriger Tätigkeit einer Arbeitsgruppe aus Gemeindevertretern in enger Zusammenarbeit mit der Verwaltung, die Gemeindevertretung 2005 den Beschluss PV 35/2005 zum Straßenausbau gefasst hat.
Darin wurden die Straßen Panketals eingeteilt in

  • 40 Sammelstraßen (5,5 m breit)
  • Wohnstraßen/Wohnwege – alle restlichen Straßen 4,75m (in dem Beschluss noch als Anliegerstraßen/-wege bezeichnet)

Alle Hauptverkehrsstraßen befinden sich in Zuständigkeit des Landes bzw. des Landkreises.

Tatsache ist, dass auf der Grundlage dieses Grundsatzbeschlusses ca. 70 % der Panketaler Straßen zur allgemeinen Zufriedenheit der Anlieger ausgebaut wurden, wobei in Abstimmung mit den Anliegern, in einigen Fällen, entsprechend den verschiedenen örtlichen Gegebenheiten, Abweichungen beschlossen wurden. Ein Beispiel dafür ist das Schweizer Viertel im Ortsteil Zepernick.
Das Konzept von 2005 wurde in den zurückliegenden Jahren fortgeschrieben. Es wird gegenwärtig überarbeitet und an veränderte Gegebenheiten angepasst.

Zur Straßenentwässerung
Ein Hauptbestandteil der hohen Straßenausbaukosten ist die Straßenentwässerung. Jede konkrete Entwässerungslösung hängt von der Versickerungsfähigkeit der vorhandenen Böden und den konkreten Platzverhältnissen im jeweiligen Straßenraum ab.
Um diesbezüglich sachkundige Entscheidungen treffen zu können, hat die Gemeinde bereits 2002 Ingenieurbüros beauftragt, die geologische Situation und damit die Versickerungsfähigkeit der Böden im Gemeindegebiet zu bewerten.

Zum Öffentlichen Personennahverkehr
Generell ist beim Straßenausbau das vorhandene und zukünftige Busliniennetz in Panketal zu berücksichtigen. Das betrifft die Tragfähigkeit und die Breite der Straßen.
Generell müssen

  • die Schulen;
  • die S-Bahnhöfe Zepernick, Buch und perspektivisch Röntgental;
  • die Versorgungs-, Dienstleistungs- und Gesundheitseinrichtungen (einschließlich HELIOS Klinikum)

mit Buslinien erschlossen werden, wobei die Bushaltestellen von möglichst vielen Wohngebieten aus fußläufig erreichbar sein sollen.

Zum Fußgängerverkehr
In den Grundsatzmaterialien zum Straßenbau, wie dem Gemeindestraßenleitfaden und in den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RAST 06), wird dem Fußgängerverkehr eine hohe Priorität eingeräumt. Fuß- und Radverkehr sollen im Straßenbau vorrangig berücksichtigt werden. Damit sich Personen zu Fuß oder mit dem Fahrrad im öffentlichen Straßenraum zu jeder Tageszeit sicher fühlen können.
Ein immer wiederkehrendes Problem ist in unserer Gemeinde der Bau von sicheren, barrierefreien Gehwegen. Das Sicherheitsbedürfnis einerseits erfordert den Bau von Gehwegen. Doch andererseits entscheiden sich die Anwohner aus Kostengründen oftmals dagegen. Es bleibt sicher auch in Zukunft eine schwierige Abwägung zwischen den einzelnen Positionen, wobei Einzelinteressen denen der Allgemeinheit nicht entgegenstehen dürfen.

Zum Fahrradverkehr
Zunehmender Fahrradverkehr macht eine gesonderte Betrachtung der gegenwärtigen Situation erforderlich. Im Allgemeinen stellt im Gemeindegebiet die Kennzeichnung von geeigneten Gehwegen mit dem Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ eine sinnvolle Lösung dar, da bei Beachtung des Fußgängerverkehrs einerseits Rad fahrenden Kindern und älteren Personen die Mitbenutzung der Gehwege ermöglicht wird und anderseits „flottere“ Radfahrer die Straße benutzen dürfen.
Durch Radwege müssen Schulen, Bahnhöfe, Verkaufs-und Gesundheitseinrichtungen und andere öffentliche Einrichtungen erschlossen werden.
Wir fordern deshalb ein Radwegekonzept für unser Gemeindegebiet.

Zum Baumerhalt und zu Baumnachpflanzungen
Der Baumbestand in den Straßen bestimmt das Straßen- und Ortsbild und das Wohlbefinden der Einwohner unserer Gemeinde ganz erheblich. Deshalb lehnt auch unsere Fraktion leichtfertige Entscheidungen zum Fällen von Bäumen im Rahmen von Straßenbaumaßnahmen ab. Ist es in begründeten Fällen nicht möglich einen vollständigen Baumerhalt zu gewährleisten, sind für jeden gefällten Baum Ersatzpflanzungen im Verhältnis 1: 3 vorzunehmen.

Soviel in gebotener Kürze zu einigen grundsätzlichen Überlegungen zum Straßenbau in unserer Gemeinde.
Wir freuen uns auf sachlich-konstruktive Gespräche
.

Christel Zillmann
Fraktionsvorsitzende