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Antworten der Fraktion DIE LINKE auf Fragen der Elternvertretung der GS Schwanebeck vom 12.06.2013

lm Namen der Eltern der Grundschule Schwanebechk haben die Elternsprecher der Klassen ein Schreiben u. a. an die Fraktionen in der Gemeindevertretung mit einer gemeinsamen Stellungnahme zum Anliegen der Zusammenlegung der Grundschule mit der Oberschule Schwanebeck und der Abgabe der Trägerschaft an den Landkreis Barnim erstellt. Die Fraktion DIE LINKE hat wie folgt geantwortet:

Im Namen unserer Fraktion möchte ich mich zunächst bei Ihnen für Ihre Fragen und Vorstellungen zur Entwicklung am Schulstandort in Schwanebeck recht herzlich bedanken.

Unsere Fraktion setzt sich seit 2007 für die Schaffung einer Oberschule mit integrierter Grundschule am Schulstandort Schwanebeck ein. Deshalb haben wir auch in der Gemeindevertretung einem Prüfauftrag zur Übernahme der Oberschule mit integrierter Grundschule durch den Landkreis zugestimmt. Ergebnisse des Prüfauftrages liegen noch nicht vor, und aus diesem Grund ist eine Entscheidungsfindung auch noch völlig offen. Somit können wir Ihre Fragen, die es auch bei uns noch gibt, zum jetzigen Zeitpunkt nur entsprechend den uns vorliegenden Informationen und Erfahrungen beantworten. Wir hoffen, dass mit der Sitzung des Sozialausschusses am 20. August 2013 mit Vertretern des Landkreises diese Fragen Schritt für Schritt beantwortet werden.

Es war und es ist unser Bestreben die Attraktivität des Schulstandortes Schwanebeck zu verbessern und perspektivisch abzusichern. Diese sehen wir insbesondere in der Vielzahl der Angebote an einem Standort: Kita Betreuung ab dem 1. Lebensjahr, Grundschulangebot inkl. Hort, Oberschulangebot und die Arbeit des Freizeithauses „Würfel“ und der Sporteinrichtungen.
Was kann es Besseres geben: Ein Kind besucht die Kita im Haus „Fantasia“; wird in den Grundschulteil der Oberschule eingeschult; während der Grundschulzeit nachmittags im Hort betreut, abgesehen von einem Wechsel zur gymnasialen Ausbildung setzt es in der 7. Klasse seine Oberschulausbildung an derselben Schule fort; kann sich im Jugendclub bzw. in den Sporteinrichtungen engagieren und hat (je nach Leistungsstand) nach Abschluss der 10. Klasse die Möglichkeit, eine Berufsausbildung zu beginnen bzw. an die gymnasiale Oberstufe der Gesamtschule in Zepernick zu wechseln.

Wir versprechen uns hiervon eine starke Identifizierung der Schüler-, Eltern- und Lehrerschaft mit dem Schulstandort nicht nur als Ort der Bildung sondern auch als Zentrum des örtlichen Zusammenlebens.

Nun zu Ihren Fragen:

1. Was wird sich für die Kinder ändern?
Der Schulalltag wird sich nicht spürbar ändern. Die Kinder der 1.-6. Klasse werden im Gebäude der jetzigen Grundschule beschult, die Oberschüler im Gebäude der jetzigen Oberschule.

2. Welche Einschulbezirke werden bei Trägerwechsel gültig sein?
Bleiben beide Schulen in Trägerschaft der Gemeinde, kann die Gemeinde auch ihre Einschulungsbezirke festlegen.
Das Wohnortprinzip gilt prinzipiell im Grundschulbereich („kurze Wege für kurze Beine“).

Inwieweit bei einem Trägerwechsel Grundschüler aus anderen Gemeinden in Schwanebeck beschult werden, liegt sodann in der ausschließlichen Entscheidung des Landkreises.

Die Gemeinde hat sich eindeutig für eine Zweizügigkeit der Grundschule Schwanebeck ausgesprochen. Eine größere Zügigkeit ist nicht geplant, inwieweit der Landkreis dies verändern würde, steht dann nicht mehr in der Entscheidungskraft der Gemeinde.

3. Schulentwicklungsplan
Eine Integration der Grundschule in die Oberschule sichert den Bestand beider Schulen über das Jahr 2017 hinaus. Perspektivisch sind ausreichend Schüler für die Grundschule vorhanden. Da im Ü-7 Verfahren ausschließlich Schüler zur gymnasialen Ausbildung die Schule verlassen, ist damit auch der personelle Bestand der Oberschule besser als bisher abgesichert.

4. Wie wird eine Vertretungsregelung organisiert?
Die Leitung der Oberschule mit integrierter Grundschule liegt in einer Hand. Die Ausstattung der Schule mit Lehrkräften lag und liegt in der Hand des staatlichen Schulamtes und ist weder durch die Gemeinde noch durch den Landkreis zu beeinflussen.

Der Einsatz der einzelnen Lehrer hängt maßgeblich von deren Qualifikation ab, d. h. Kollegen mit der Qualifikation als Grundschullehrer werden auch dort nur eingesetzt, desgleichen Kollegen mit der Sek-I Qualifikation im Oberschulbereich.

5. Wie wird der Umgang mit Teilungsstunden bei drohenden Unterrichtsausfall geregelt?
Die Organisation der Absicherung des Unterrichts liegt in der Hand der gemeinsamen Schulleitung, beide Schulleitungen waren bisher immer bestrebt den Unterrichtsausfall minimal zu halten. Wir gehen davon aus, dass dies auch in Zukunft so bleiben wird.

6. Wie wird die Abstimmung mit dem Hort bezüglich Hausaufgaben laufen?
Die Hortbetreuung betrifft maßgeblich die Klassenstufen 1.- 4., d. h. den Grundschulbereich. Die Zusammenarbeit wird wie bisher erfolgen.

7. Wie kann eine Einbindung der Kitas (ABC Jahrgänge) erfolgen?
Wie bisher.

8. Wie wird die Verwendung und Belegung der Klassenräume und Fachkabinette geregelt?
Wie bisher, eine großartige „Wanderung“ der Schüler zwischen den beiden Schulgebäuden wird es nicht geben.

9. Wie wird der Umgang mit der Sporthalle und der Sportmensa geregelt?
Welche Regelungen dazu bei Übernahme durch den Landkreis erfolgen, ist uns noch nicht bekannt.

10. Wie wird die Umsetzung neuer Unterrichtskonzepte in der Grundschule gefördert und auch in der Oberschule umgesetzt?
Die Oberschule mit integrierter Grundschule steht unter der Führung einer einheitlichen Leitung. Innerhalb dieser Leitung wird ein Kollege schwerpunktmäßig für den Grundschulbereich und ein Kollege schwerpunktmäßig für den Oberschulbereich zuständig sein. Durch die einheitliche Leitung ist jedoch eine Kontinuität beider Bereiche vorhersehbar.

11. Wie erfolgt die Förderung benachteiligter Kinder und Inklusionsschüler?
Die Ausstattung der Schulen mit Pädagogen liegt ausschließlich in der Verantwortung des staatlichen Schulamtes. Die aktuell zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten werden sich nicht wesentlich verändern. Im Rahmen der Sanierung der Oberschule ist ein Ausbau des Mittelteils geplant.
Welche baulichen Maßnahmen der Kreis bei einer Übernahme zu realisieren beabsichtigt ist nicht bekannt.

12. Wie wird die finanzielle Ausstattung aussehen?
Im Haushaltsplan der Gemeinde verankert sind Kosten für die Instandsetzung der Oberschule in Höhe von 3,5 Millionen Euro sowie für die Sanierung des Schulhofes der Oberschule. Beim Verbleib der Schulen in Verantwortung der Gemeinde ist es erforderlich im neuen Haushaltsplan die notwendigen Mittel für den Bau der 3. Grundschule bzw. für den Erweiterungsbau der Zepernicker Grundschule bereitzustellen ohne die für Schwanebeck geplanten Mittel zu reduzieren.
Bei einer Abgabe der Schulen an den Landkreis erfolgt auch durch ihn die finanzielle Ausstattung der Schulen.

13. Wer ist der Ansprechpartner der Eltern bei Problemen in den Schulteilen und übergreifend?
Grundsätzlich die Schulleitung, wobei – wie bereits gesagt – ein Verantwortlicher für den Grundschulbereich und ein Verantwortlicher für den Oberschulbereich vorhanden sein wird.

14. Wie ist der Zeitplan für die Sanierung der Oberschule bei einem Trägerwechsel?
Bei einem Trägerwechsel liegt die ausschließliche Verantwortlichkeit sodann beim Landkreis und ist durch die Gemeinde nicht mehr zu beeinflussen.

15. Ist die Errichtung einer Ganztagsschule geplant?
Die Ganztagsbetreuung wird zu mindestens in den Klassenstufen 1.-4. durch die Hortbetreuung sichergestellt. Der Hort verbleibt auch bei einer Übernahme der Schulen in Verantwortung der Gemeinde.
Andere Vorstellungen sind bisher nicht bekannt.

16. Wie werden die Unterrichtszeiten der Grundschüler aussehen?
Die Unterrichtszeiten sind maßgeblich vom Busverkehr abhängig, so oder so wird es bei relativ einheitlichen Unterrichtszeiten für die Grund- und Oberschule bleiben.

17/18. Zukünftigen finanziellen Mittel
Der Haushaltsplan 2014 wird zur Zeit durch die Verwaltung erarbeitet und im Herbst (Oktober-Dezember) durch die Gemeindevertretung beraten. Verbleiben die Schulen in Trägerschaft der Kommune, wird die perspektivische Finanzausstattung sich ähnlich wie in den letzten Jahren gestalten.

Wir hoffen zu Ihrer Entscheidungsfindung beitragen zu können und werden uns aktiv in die Informationsveranstaltung am 10.09.2013 einbringen.

Mit freundlichen Grüßen

Christel Zillmann                   
Fraktionsvorsitzende