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Frischwasser-Altanschließer sollen zahlen?!

Das Problem der Erhebung von Anschlussbeiträgen von Altanschließern für die Frischwasserversorgung (also jene, die vor dem 3.10.1990 ans Netz angeschlossen waren,) beschäftigt uns seit langem. Die Grundlagen  hierfür sind das Kommunalabgabengesetz (KAG) und gegebenenfalls eine Satzung der Gemeinde. Das KAG ermöglicht auch auf Beiträge zu verzichten  und die Finanzierung von Neu-, Ersatz- und Erhaltungsinvestitionen völlig über die Gebühren zu finanzieren. Die Satzung der Gemeinde ist identisch mit der des WAV „Panke-Finow“, die der Einfachheit halber beim Austritt aus demselben von der Gemeinde für den Frischwasserbereich übernommen wurde. Das heißt aber auch, dass der Beitrag nicht für unser Gemeindegebiet kalkuliert wurde. Deshalb wurde Anfang 2011 eine Globalkalkulation in Auftrag gegeben. Das Ergebnis war dann Gegenstand einer Vorlage in der Gemeindevertretersitzung im Dezember 2011. Aufgrund vieler Ungereimtheiten erreichten wir, dass diese Globalkalkulation Gegenstand einer Sondersitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 2.2.2012 war. Auf ihr konnten wir wichtige Positionen dieser Globalkalkulation so erschüttern, dass in der Februarsitzung der Gemeindevertretung die Vorlage zur Globalkalkulation vertagt und beschlossen wurde, das Modell einer reinen Gebührenfinanzierung zu untersuchen. Ebenfalls wurde unser Antrag vertagt, in dem die Gemeindevertretung beschließen sollte, dass die Frischwasserversorgungsanlage am 3.10.1990 fertig gestellt war. Dieser Antrag basiert auf der Tatsache, dass an diesem Tag über 95% der Grundstücke an die Frischwasseranlage angeschlossen waren und der Anteil von Neuinvestitionen im Zeitraum 1990-2011 unter 2,76% der Investitionssumme liegt.

Am 29.10.2012 war die Untersuchung zu der Möglichkeit der reinen Gebührenfinanzierung Gegenstand einer Vorlage in der Gemeindevertretung. Vor der Sitzung erläuterte ein Vertreter von KBS, jenes Institut, das sowohl die Globalkalkulation als auch die Untersuchung zum Gebührenfinanzierungsmodell durchgeführt hat, die Ergebnisse der Untersuchung. Er sprach sich eindeutig für das Modell der Gebührenfinanzierung aus.

In der anschließenden Gemeindevertretersitzung gingen wir davon aus, dass damit das Problem – Altanschließer – vom Tisch sei. Doch dann begann die Diskussion zu diesem Tagesordnungspunkt und Herr Friehe (Fraktion CDU, FDP und Unabhängige) polemisierte in einem längeren Beitrag gegen das Gebührenmodell. In seinen Ausführungen sind neben der Diskreditierung alteingesessener Bürger, weil Altanschließer, etliche falsche Annahmen enthalten. Wörtlich appellierte er an die Gemeindevertreter sich nicht vor den Altanschließern wegzuducken. Und weiter, diese Vorlage sei weder christlich noch sozial. Als unsozial bezeichnete er die Gebührenerhöhung von 0,60€/m³. Der Wert ist falsch, weil er nicht eine Gebührenerhöhung abbildet, sondern den Abstand der Gebühren mit und ohne Altanschließerbeitrag, und dieser Abstand verringert sich im Laufe der Jahre auf 0,40€. Die Erhöhung beim Gebührenmodell beträgt 0,14€/m³ brutto von heute 1,37€/m³ auf 1,51€/m³. Für eine 6-köpfige Familie wäre das eine Mehrbelastung von durchschnittlich 2,10€ im Monat.

Das Gesamtproblem ist komplex und erfordert ein tiefes Einarbeiten in die Materie, wozu offensichtlich wenige Gemeindvertreter bereit waren. So ist auch der Umstand zu erklären, dass es zu dieser Vorlage keine Beratungen und Beschlüsse in den Ausschüssen gab. Herr Friehe verlangte zu der Vorlage die namentliche Abstimmung. Das Detailergebnis ist Anhang zu diesem Artikel. 12 Gemeindevertreter stimmten gegen die Gebührenfinanzierung, 11 dafür und 3 enthielten sich der Stimme. Eine ausschlaggebende Rolle spielte unser Bürgermeister Herr Fornell, der kurz vor der Abstimmung erklärt, er sei ja bisher für das Gebührenmodell gewesen, doch die heutigen Ausführungen von Herrn Friehe hätten ihn überzeugt. Darauf kippte die Stimmung in der SPD-Fraktion, von der alle anwesenden außer zwei dagegen stimmten. Dass das keine Glaubensfrage ist, zeigte das Abstimmungsverhalten von Pfarrer Natho: er stimmte für das Gebührenmodell.

Doch wie nun weiter? Unsere bisher gültige Beitragssatzung basiert nicht auf einer Globalkalkulation. Sie ist damit nicht gerichtsfest. Würde die Gemeindevertretung die vorliegende Globalkalkulation, trotz der in ihr enthaltenen Widersprüche in der Datenlage, beschließen, müsste der Beitragssatz auf 0,95€ netto = 1,02€ brutto gegenüber jetzt 0,88€ brutto pro m² anrechenbare Fläche angehoben werden. Eine andere Möglichkeit wäre der Beschluss über eine Absenkung des Deckungsbeitrags auf 86%, wo wir wieder bei 0,88€ wären. Bei einem durchschnittlich 1200m² großen Altanliegergrundstück und dem üblichen Nutzungsfaktor von 1,25 hieße das 1500m² anrechenbare Fläche. Das wäre bei 0,88€/m² ein Beitrag von 1320€ und bei 1,02€/m² 1530€. Herr Friehe meinte, die Altanschließer würden ja nur durchschnittlich mit 880 € zu Kasse gebeten.     

In dem Beitrag von Herrn Friehe war ein Neidfaktor enthalten. Im Gegensatz zu den Anschließern, die Beiträge bezahlt haben und diesen voll zurück erstattet bekommen sollten, erhalten die Käufer von Grundstücken in den Investitionsgebieten privater Investoren keinen Beitrag zurück. Seine Annahme und die manch anderer ist die, mit dem Kaufpreis hätten sie einen Anschlussbeitrag entrichtet. Das jedoch ist mitnichten so, in den Erschließungsverträgen ist nur die Erschließung des Investitionsgebiets und die Herstellung der Hausanschlüsse vereinbart, von einem Anschlussbeitrag, mit dem auch die Hauptleitungen außerhalb des Erschließungsgebiets und die Investitionen im Wasserwerk finanziert werden, ist in den Verträgen nichts enthalten. Deshalb wird in der Globalkalkulation von einer Beitragsschuld aller Käufer in den Erschließungsgebieten ausgegangen. Und selbst die, die Anschlussbeiträge bezahlt haben, können mit Nachbelastungen rechnen. Einmal, weil in den 90er Jahren nicht der Nutzungsfaktor mit eingerechnet wurde, und zum anderen, wenn der Beitragssatz gemäß Globalkalkulation angehoben wird.
Wir werden alles versuchen, dass das Problem nochmals auf die Tagesordnung der Gemeindevertretung kommt und genau abgewogen wird. Sollte das jedoch nicht gelingen, gibt es nur eins, dass sich die Bürger wehren. Wir werden dann ein Bürgerbegehren initiieren, bei dem die Gebührenfinanzierung der Investitionen der Trinkwasserversorgung das Ziel ist.
Michael Wetterhahn
Gemeindervertreter der Fraktion „DieLinke“

Abstimmungsergebnis zum Gebührenfinanzierungsmodell:
Mit „Ja“ stimmten:
Fraktion „Die Linke“: Herr Prof. Elsner, Herr Dr. Gierke, Frau Harder, Herr Wetterhahn, Frau Zillmann
Fraktion „Bündnis Panketal“: Herr  Dr. Baesler, Herr Schwertner, Frau Wolschke
Fraktion „SPD“: Herr Michel
Fraktion „Wir für Panketal“: Frau Dr. Pilz
Fraktion „CDU, FDP, Unabhängige“: Herr Pfarrer Natho

Mit „Nein“ stimmten:
Bürgermeister Herr Fornell
Fraktion „SPD“: Herr Kruschinski, Herr Rochner, Frau Stark, Herr Tomaschewski, Herr Voß
Fraktion „Wir für Panketal“:Herr Dr. Fittkau
Fraktion „CDU, FDP, Unabhängige“: Herr Bernhardt, Herr Brasching, Herr Friehe, Herr Herrmann, Herr Pick

Mit „Enthaltung“ stimmten:
Fraktion „DieLinke“: Herr Haertel, Fraktion „SPD“: Herr Dr. Hayeck, Fraktion „Bündnis 90/ Die Grünen“: Herr Bona

Denkwürdiges zur Altanschließerproblematik und zum Abstimmungsergebnis über die PV 03/2012/1 vom 29.10.2012

Die Linksfraktion in der Gemeindevertretung (GV) informiert

In der GV vom 29.10.2012 hat Herr Friehe einige Behauptungen aufgestellt, die zu einer Ablehnung der PV 03/2012/1 mit knapper Mehrheit (12 zu11) führten.
Hierzu der Faktencheck:

  1. Das von der CDU-Fraktion eingereichte und von der GV beschlossene Optionsmodell ist nicht deshalb abgelehnt worden, weil es untersucht und eine kaum vorhandene Differenz ergeben hätte, sondern weil die Kommunalaufsicht des Landes uns bei der Beratung in Potsdam wegen rechtlicher Unsicherheiten ausdrücklich davon abgeraten hat.
    Es stimmt also nicht, dass das Optionsmodell näher untersucht wurde!
  2. Die Behauptung, es gäbe keine Investitionen, die nur den Neuanschließern und nicht auch den Altanschließern zugute kämen, stimmt nicht. Zumindest der Bau neuer und die Ertüchtigung alter Tiefbrunnen im Wasserwerk ist eine Folge der neuen Investitionsgebiete. Hinzu kommt der Ersatz einiger Hauptleitungen, um den gestiegenen Wasserbedarf transportieren zu können. Damit ist diese Behauptung falsch!
  3. Die Behauptung, die Altanschließer wollen nicht zahlen, ist unzutreffend. Bei dem Gebührenmodell zahlen sowohl die Alt- wie die Neuanschließer. Es zahlen also alle. Das von Herrn Friehe (CDU) angesprochene Problem zielt offensichtlich darauf, dass Erwerber einer Immobilie im Erschließungsgebiet eines Investors keinen Beleg über einen Anschlussbeitrag erhalten haben und demzufolge nicht mit einer im Gebührenmodell geplanten Rückzahlung der Anschlussbeiträge rechnen können. (Nebenbei waren Herrn Friehes Auslassungen zu den Altanschließern diskriminierend für Anwohner, die jahrzehntelang Bürger dieser Gemeinde sind).
  4. Die Behauptung, dass die Wasserbeiträge um 60 Cent pro m³ steigen, ist ebenfalls falsch. Im KBS-Material wird von einem durchschnittlichen Nettopreis von 1,41 € gegenüber dem heute gültigen von 1,28 € ausgegangen, also eine Nettosteigerung um 13 Cent und eine Bruttosteigerung von heute 1,37 € auf 1,51 €. Die Mehrbelastung pro Person, bei einem Durchschnittsverbrauch von 30m³/Jahr, beträgt also 4,20 € =35 Cent/Monat. Selbst bei einer 6-köpfigen Familie, wovon es in Panketal nicht viele gibt, wären das 2,10 € pro Monat. Mieter würden die gleiche Gebühr wie alle anderen bezahlen. Der Anteil der Mieter in unserer Gemeinde liegt bei 5%. Wo ist da eine Gerechtigkeitslücke? Lediglich bei dem Beitragsmodell würde der Beitrag nicht auf die Nebenkosten umgelegt werden können.
  5. Die Steigerung um 60 Cent pro m³ ab 2014 würde nur stimmen, wenn die Gebühren beim Beitragsmodell auf durchschnittlich 0,80 € abgesenkt werden. Allerdings würde sich der Vorteil im Laufe der Jahre bis 2032 auf 40 Cent pro m³ verringern.
  6. Die Annahme, der durchschnittliche Altanschließerbeitrag würde bei einer angenommenen Grundstücksgröße von 1000 m² nur 880 € betragen, ist doppelt falsch. Es gibt kaum Grundstücke mit einem Nutzungsfaktor von 1. Es muss also von einem Nutzungsfaktor 1,25 ausgegangen werden. Damit erhöhte sich  der Betrag  auf  1100 €. Da aber die durchschnittliche Grundstücksgröße der Alteingesessenen 1200m² beträgt, wäre der durchschnittliche Altanschließerbeitrag 1320 €. Also 440 € mehr als die Annahme von Herrn Friehe. Stellen wir gleichzeitig in Rechnung, dass bei unserer alternden Gesellschaft gerade bei den Betroffenen ein hoher Anteil Rentner anzutreffen ist, ergibt sich gerade dort eine Gerechtigkeitslücke. Bei den deutlich niedrigeren Altersbezügen Ost immerhin eine gewaltige Summe, die für in Arbeit Stehende und gut Verdienende leichter aufzubringen ist.
  7. Doch schließlich noch eine Erinnerung an den Beschluss der GV-Sitzung vom 27.2.2012 zur Zurückstellung der PV 92/2011 (Anschlussbeitrag Altanschließer) und den Beschluss zum PA 03/2012 – Erarbeitung eines Modells der Gebührenfinanzierung für die Trinkwasserversorgung. Diesem Antrag ist die gesonderte Beratung des Haupt- und Finanzausschusses vom 2.2.2012 vorausgegangen, auf der herausgearbeitet wurde, dass die Zahlen- und Faktenlage der Globalkalkulation etliche Unwägbarkeiten enthält, die einer genaueren Überprüfung durch ein Gericht nicht standhalten würden. Mit einem Gebührenfinanzierungsmodell könnte man diese Ungenauigkeiten in der Zeitschiene heilen und korrigieren. Es waren also ganz rationale Gründe und kein Wegducken aus Angst vor den Altanschließern, die uns diesen Beschluss fassen ließen.
  8. In der Anlage zur PV03/ 2012/1 von KBS wird festgestellt, dass eine Gebührenfinanzierung möglich ist. Der Verwaltungsaufwand für den Eigenbetrieb wäre dabei geringer als bei der Erhebung von Beiträgen.
    Ist der erhöhte Aufwand bei der Beitragsfinanzierung bereits in das Modell Beitragsfinanzierung über eine eventuelle Erhöhung der Grundgebühr eingerechnet? Die reine Gebührenfinanzierung führt trotz der geplanten Investitionen zu moderaten Benutzungsgebühren. Die Liquiditätslage ist bei der Gebührenfinanzierung als besser zu bewerten. (Alles auf Seite 39) In seinen mündlichen Ausführungen sprach sich der Vertreter von KBS eindeutig für das Gebührenfinanzierungsmodell aus.
  9. Mit dem Beschluss zur PV03/2012/1 vom 29.10.2012 ist die zurückgestellte PV92/2011 noch nicht beschlossen. Sie erst wäre die Grundlage Altanschließerbeiträge zu erheben. Allerdings sind die auf der Beratung am 2.2.2012 festgestellten Schwachpunkte (hierzu sei auf das Positionspapier unserer Fraktion vom 8. Januar 2012 verwiesen) nicht geheilt und behoben. Der etwaige Beschluss würde auf einer sehr ungenauen Zahlenbasis erfolgen. Da die PV03/2012/1 in keinem Ausschuss beraten und abgestimmt wurde und das Abstimmungsverhalten einiger Gemeindevertreter möglicherweise durch eine scheinbar schlüssige Argumentation von Herrn Friehe emotional beeinflusst war, sollte die Wiederaufnahme der PV92/2011 auf die Tagesordnung der Gemeindevertretung genutzt werden, nochmals gründlich das Für und Wider der Varianten zu diskutieren!

Christel Zillmann, Michael Wetterhahn, Jürgen Elsner, Eva Schmidt, Lothar Gierke, Sigrid Harder, Hans-Joachim Härtel

 

Altanschließerbeiträge vom Tisch!?

OW-Beitrag

Im Dezember 2011 stand der Entwurf einer Globalkalkulation für Frischwasser auf der Tagesordnung der Gemeindevertretung Panketal. Bei den Beratungen in den Ausschüssen  war es uns gelungen, wesentliche Eckpunkte dieser Kalkulation in Frage zu stellen. Daraufhin wurde die entsprechende Vorlage vertagt mit der Auflage, dass bis Mitte Januar 2012  dem Eigenbetrieb Panketal Fragen und Positionen zu dieser Ausarbeitung zugehen.
Unsere Fraktion übergab dem Eigenbetrieb ein umfangreiches Positionspapier. Dieses war Anfang Februar im Wesentlichen Gegenstand einer Sonderberatung des Haupt- und des Finanzausschusses.

Dabei ist es gelungen, jene Positionen zu erschüttern, die Altanschließerbeiträge für notwendig erachteten. Es kann hier nicht auf die Details unserer Positionen eingegangen werden, jedoch stimmte in der Februarsitzung der Gemeindevertretung eine Mehrheit dafür, eine Untersuchung in Auftrag zu geben, welche Folgen eine reine Gebührenfinanzierung hätte.

Nun liegt das Untersuchungsergebnis vor und ist Gegenstand der Gemeindevertretersitzung im Oktober.
Das Ergebnis der Untersuchung besagt, dass eine Gebührenfinanzierung möglich ist und der Gemeindevertretung zur Entscheidung vorgeschlagen wird.
Für die „Altanschließer“, die bereits Beiträge entrichtet haben, werden diese im Wesentlichen zurück gezahlt. Die Details soll eine neu zu erarbeitende Satzung regeln.
Wir sind guter Hoffnung, dass sich eine breite Mehrheit in der Gemeindevertretung für die Gebührenfinanzierung entscheidet.
Michael Wetterhahn
Fraktion DIE LINKE Panketal