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Hoffnung für "Altanschließer"

Die Problematik der Erhebung von  Beiträgen Frischwasser für „Altanschließer“ beschäftigt die Gemeindevertretung seit geraumer Zeit. Im Dezember brachte der Eigenbetrieb eine Vorlage in die Gemeindevertretung ein, mit der der Anschließerbeitrag festgeschrieben werden sollte und sowohl für Neuanschließer, für bereits angeschlossene Grundstücke bei Ersatz- und Sanierungsinvestitionen  sowie indirekt für Altanschließer gelten sollte.

Die Grundlage hierfür war eine im Auftrag der Gemeindevertretung vom Eigenbetrieb veranlasste Globalkalkulation Frischwasser. Obwohl der Auftrag der Gemeindevertretung den Zusatz „Altanschließer“ gestrichen hatte, befasste sich diese Globalkalkulation ganz besonders mit diesem Thema.

Auf Antrag und mit Argumenten der Fraktion DIE LINKE wurde die entsprechende Vorlage zurück gestellt und eine Arbeitsberatung  von Haupt-und Finanzausschuss gemeinsam mit dem Eigenbetrieb zum 2.Februar.2012 anberaumt.
Die Werkleiterin des Eigenbetriebs bat bis zum 10.1.2012. um Zuarbeiten, in denen Fragen zur Angelegenheit gestellt werden.

Im Auftrag unserer Fraktion DIE LINKE erarbeiteten Eva Schmidt und Michael Wetterhahn ein Positionspapier in dem   die offenen Fragen, die offensichtlichen Widersprüche in der Globalkalkulation, die Probleme der Teilungsauflage der Kommunalaufsicht zur Vermögensauseinandersetzung zwischen unserer Gemeinde (Eigenbetrieb) und dem „WAV Panke-Finow“ sowie unsere Positionen hierzu enthalten sind. Wichtigste Feststellung in ihm ist die Tatsache, dass der Eigenbetrieb am 1.1.2009 (Austrittstermin aus dem WAV) die Trinkwasseranlage nicht erstmalig erworben/übernommen hat. Neben dem Widerspruch zur Erfahrung vieler Alteinwohner unserer Gemeinde, dass ja bereits vor dem Kriege Trinkwasseranlagen den Gemeinden Schwanebeck und Zepernick gehörten, legte das „Kommunale Vermögensgesetz“ vom Juli 1990 fest, dass solche Anlagen, die während  der DDR-Zeit in Volkseigentum überführt wurden, in das Eigentum der Gemeinden zurück zu überführen sind. Dieses Gesetz ist ausdrücklich über den Einigungsvertrag in Bundesrecht übernommen worden. Der ehemalige VEB „Märkische Wasser- und Abwasserbehandlung“ in der Wendezeit dann GmbH i.L. mit gleichen Namen überführte die Anlage Anfang der 90-er Jahre in den Besitz der Gemeinden Schwanebeck und Zepernick. Der Eigentumrechtstitel bestand demnach seit Juli 1990 unabhängig von der Besitzübergabe. Der Eintritt der Gemeinden in den WAV sah mit den entsprechenden Beschlüssen nur das Betreiben der eigenen Anlagen durch den WAV vor. Damit war der WAV nie Eigentümer der Anlage sondern höchstens der Besitzer.

Da in der Zeit nach 1990 nur 188 Tausend Euro für Neuerschließungen investiert wurden, im Verhältnis zur Summe der Ersatz- und Sanierungsinvestitionen in Höhe von ca. 8,6 Millionen Euro eine geringer Betrag, kann festgestellt werden, das im Wesentlichen die Trinkwasseranlage am 3.10.1990 fertig gestellt war. Damit wäre das Thema „Altanschließer“ vom Tisch. Für Ersatz- und Sanierungsinvestitionen können Anliegerbeiträge erhoben werden. Da jedoch für solche den Anliegern zuordnungsbare Investitionen in Höhe von ca. 4,8 Millionen Euro vom WAV keine Beiträge erhoben wurden und der größte Teil davon bereits verjährt ist, wäre eine solche Beitragserhebung für nachfolgende Investitionen ungerecht. Daraus ergibt sich: Die Investitionen müssen über Gebühren finanziert werden.

Der Wirtschaftsplan 2012 des Eigenbetriebs, der eine Fortschreibung bis 2015 enthält, ist ohne Altanschließerbeiträge aufgestellt und sieht bis 2015 keine Fremdfinanzierung (Kredite) vor. Da der Eigenbetrieb keinen Gewinn machen darf und er nach dem jeweiligen Ergebnis des Vorjahrs eine nachführende Gebührenkalkulation für das Folgejahr durchführt, würde bei einer Erhöhung der Gebühren, im Falle des Erzielens eines Überschusses, der nicht zweckgebunden für Folgeinvestitionen benötigt wird, dies über eine Gebührensenkung wieder abgebaut werden.

Die Fraktion DIE LINKE hat als Fazit zwei Anträge für die Februarsitzung der Gemeindevertretung initiiert.

  1. Die Gemeindevertretung stellt die Fertigstellung der Trinkwasseranlage zum 3.10.1990 fest.  
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Erarbeitung eines Modells der Gebührenfinanzierung für die Refinanzierung des Herstellungs-, Sanierungs- und Anschaffungsaufwands für Trinkwasseranlagen auf dem Gemeindegebiet zu veranlassen und der Gemeindevertretung vorzulegen.

Allen anderen Fraktionen wurde angeboten, diesen Anträgen beizutreten.

Wie eine Rückzahlung bereits gezahlter Beiträge erfolgt, nicht zu verwechseln mit Hausanschlusskosten, muss in der Folge beraten werden. Dabei kann auch auf Erfahrungen aus Eberswalde zurück gegriffen werden.

Michael Wetterhahn