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Was ist mit dem Altvermögen der LINKEN?

Das Vermögen der SED wurde auf der Grundlage des Parteiengesetzes der DDR (§§ 20 a und 20 b) vom Februar 1990 mit dem Stichtag 7. Oktober 1989 unter treuhänderische Verwaltung gestellt. Eine Unabhängige Kommission zur Überprüfung des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen der DDR hatte die Aufgabe, den materiell-rechtsstaatlichen Erwerb des Parteivermögens zu prüfen und festzustellen.


Unabhängig davon hat die PDS auf eigenen Beschluss Anfang 1990 aus dem Parteivermögen eine Summe von 3,041 Mrd. Mark der DDR an den Staatshaushalt der DDR für soziale und kulturelle Zwecke abgeführt. Große Teile des vorhandenen Geldvermögens der Partei mussten für Abwicklungsmaßnahmen eingesetzt werden – nach Verfügung der treuhänderischen Verwaltung jeweils auf der Grundlage von Freigaben durch die Treuhandanstalt. Die SED hatte immerhin rd. 44.000 hauptamtliche Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnisse aufzulösen waren. Auch die Verwaltung von rd. 750 Immobilien bis zur Übergabe an neue Träger bzw. Betreiber verlangte größere Aufwendungen.

Bereits 1990 hat die PDS den Verzicht auf das Auslandsvermögen der SED erklärt, ohne dass dieses dem Präsidium des Parteivorstandes zu diesem Zeitpunkt konkret bekannt war. Am 14. Mai 1992 wurde dieser Verzicht auf der Grundlage eines Vertrages zwischen der Treuhandanstalt und der PDS notariell beurkundet. In der Bundestagsdrucksache 12/5575 vom 19. August 1993 ist das der PDS nach intensiven Recherchen bekannt gewordene Auslandsvermögen als Nachtrag zum Rechenschaftsbericht der PDS veröffentlicht worden. Es gab 1990 Versuche von Funktionären der SED/PDS, Parteivermögen an der Treuhand vorbei für die Partei zu sichern. So wurden rd. 107 Millionen DM ins Ausland transferiert, die durch die Treuhandanstalt zurückgeholt wurden. Im ersten Halbjahr 1990 wurden von der Partei ohne Zustimmung der Treuhandanstalt Darlehen zur Gründung von GmbH ausgereicht, mit denen auch Arbeitsplätze für ehemalige MitarbeiterInnen der Partei gesichert werden sollten. Diese Verfahrensweise hatte letztlich keine rechtliche Grundlage, so dass in der Regel eine Rückabwicklung durch die Treuhandanstalt erfolgte.

Zum 31. August 1991 wurden auf der Grundlage eines Verwaltungsaktes der Treuhandanstalt die Geldbestände auf den Bankkonten der PDS eingezogen, so dass faktisch mit dem 01.September 1991 eine finanzielle Neugründung der PDS stattfand. Von da an konnte die Partei nur noch über die ab diesem Zeitpunkt eingenommenen Mitgliedsbeiträge, Spenden und staatlichen Mittel verfügen.

Am 18. Juli 1995 wurde vor dem Berliner Oberverwaltungsgericht ein Vergleich zwischen PDS, Treuhandanstalt ( BvS) und Unabhängiger Kommission zur endgültigen Regelung der Vermögensfragen abgeschlossen. Auf der Grundlage dieses Vergleichs hat die PDS kein Geldvermögen zurückerhalten, da der Erwerb dieses Vermögens nicht als materiell-rechtsstaatlich anerkannt wurde. Das traf auch auf die von der SED eingenommenen Mitgliedsbeiträge zu. Der PDS wurden vier Immobilien insbesondere aus dem früheren Eigentum der KPD (darunter das Berliner Karl-Liebknecht-Haus als Sitz des Parteivorstandes) zugesprochen. Außerdem konnte die PDS die in den Geschäftsstellen vorhandenen Ausstattungen behalten.

Aus der treuhänderischen Verwaltung entlassen wurden auch die "Neues Deutschland Verlag und Druckerei GmbH" und die "Karl Dietz Berlin Verlag GmbH", bei denen die PDS Gesellschafter war.